Korrekturen der Nase
(Septorhinoplastik)

Äußere und innere Nase bilden eine funktionelle Einheit. So liegen bei einer chronischen Nasenatmungsbehinderung aufgrund eines Schiefstandes der Nasenscheidenwand häufig auch Formveränderungen der äußeren Nase vor. Andererseits beeinflusst die äußere Nasenform die Durchgängigkeit der inneren Nase. Deshalb muss bei einer rein kosmetischen Operation der äußeren Nase selbstverständlich darauf geachtet werden, dass die Funktion nicht gestört wird.

Eine Begradigung der Nasenscheidewand (Septorhinoplastik) mit Korrektur der äußeren Nase (Rhinoplastik) wird von uns stationär in unserer Belegabteilung im St-Josefs-Hospital durchgeführt. Der stationäre Aufenthalt beträgt dabei in der Regel zwei bis drei Tage. Die anschließende ambulante Nachbehandlung dauert etwa zwei bis drei Wochen. Nach der Operation muss für insgesamt zwei Wochen ein Nasengips getragen werden.

Während durch Unfall verursachte Formveränderungen der äußeren Nase meist von den Krankenkassen getragen werden, muss der Patient die Kosten einer rein kosmetischen Nasenoperation selbst tragen.

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